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   BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B   

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https://dejure.org/2002,14782
BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B (https://dejure.org/2002,14782)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B (https://dejure.org/2002,14782)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - B 7 AL 228/01 B (https://dejure.org/2002,14782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an den Beschwerdeführer hinsichtlich der Darlegung eines Verfahrensfehlers - Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 103 § 106 § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs. 2
    Zulassung der Revision bei nicht gestelltem Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B
    Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde ist andererseits nicht, ob die zweitinstanzliche Entscheidung richtig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B
    Ist aber ein Beweisantrag nicht gestellt, so kann nicht über den Umweg des § 106 SGG ein nicht gestellter Beweisantrag zur Zulassung der Revision führen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13).
  • BSG, 15.04.1975 - 5 BKn 1/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B
    Entspricht mithin die Begründung der Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen, muss die Beschwerde in entsprechender Anwendung des § 169 SGG - ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter - als unzulässig verworfen werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 1 und 5).
  • LSG Bayern, 30.08.2001 - L 11 AL 202/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B
    Die Beschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. August 2001 - Az: L 11 AL 202/01 - wird als unzulässig verworfen.
  • BSG, 18.11.1998 - B 12 RA 6/98 B

    Rüge einer Verletzung des § 103 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B
    Das Gleiche muss gelten, wenn - wie vorliegend - die Verletzung der Amtsermittlungspflicht mit einem Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht begründet wird (BSG, Beschluss vom 18. November 1998 - B 12 RA 6/98 B, unveröffentlicht).
  • BSG, 07.02.2017 - B 5 R 308/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im

    Abgesehen davon können die Vorgaben des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht über den "Umweg" der Rüge einer Verletzung der §§ 106, 112 SGG umgangen werden (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG Beschluss vom 24.7.2002 - B 7 AL 228/01 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 13.9.2004 - B 11 AL 153/04 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 13.8.2013 - B 9 SB 38/13 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 18.01.2018 - B 5 RS 18/17 B

    Rentenversicherung

    Abgesehen davon können die Vorgaben des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht über den "Umweg" der Rüge einer Verletzung der §§ 106, 112 SGG umgangen werden (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13; BSG Beschluss vom 24.7.2002 - B 7 AL 228/01 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 13.9.2004 - B 11 AL 153/04 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 13.8.2013 - B 9 SB 38/13 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B

    Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Rüge des Übergehens

    Hinweispflichten, die nicht gestellten Beweisanträgen über den Umweg von §§ 106, 112 SGG zum Erfolg verhelfen können, existieren nicht (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - Juris RdNr 10 BSG Beschluss vom 24.7.2002 - B 7 AL 228/01 B - Juris RdNr 6).
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